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Trauerhilfe Live-Chat

Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von GNZ & Bote-Trauerportal

Für jedwede Nutzung des Angebots gelten die Hinweise unter "I Allgemeine Nutzungsrechte". Für registrierte Nutzer gelten zusätzlich die vertraglichen Regelungen unter "II Nutzungsrechte für registrierte Nutzer", selbst wenn bei der Inanspruchnahme von Diensten im Rahmen des Angebots nicht nochmals auf diese Geschäftsbedingungen verwiesen wird.


I Allgemeine Nutzungsrechte

1. Nutzungsvertrag

2. Nutzerpflichten

3. Leistungsangebot

4. Freistellung

5. Verfügbarkeit

6. Schlussbestimmungen

7. Salvatorische Klausel

II Nutzungsrechte für registrierte Nutzer

1. Zusätzliche Nutzungsvertragsbedingungen für registrierte Nutzer

2. Pflichten registrierter Nutzer

3. Zusätzliches Leistungsangebot

4. Widerrufsbelehrung

5. Kündigung und Verlängerung der Mitgliedschaft

6. Rechte an Inhalten

7. Salvatorische Klausel

I Allgemeine Nutzungsrechte

1. Nutzungsvertrag

1.1. Mit der Nutzung des Dienstes „GNZ & Bote-Trauerportal“ akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: die „AGB“ genannt).

1.2. Vertragspartner ist die Druck- und Pressehaus Naumann GmbH & Co. KG , Gutenbergstr. 1, 63571 Gelnhausen (im Folgenden als "DPN" bezeichnet). Weitere Kontaktdaten sowie die Namen der vertretungsberechtigten Personen der DPN können dem Impressum entnommen werden.

1.3. Die AGB gelten für alle von „GNZ & Bote-Trauerportal“ angebotenen Leistungen und erbrachten Dienste. Sie betreffen die Website trauer.gnz.de sowie alle dazugehörigen Subdomains und Aliasse. Im Rahmen des Nutzungsverhältnisses gelten die AGB auch dann, wenn bei der Inanspruchnahme weiterer Dienste des Betreibers nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB verwiesen wird. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Nutzung oder der Zugriff von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.

1.4. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt bzw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.

1.5. „GNZ & Bote-Trauerportal“ ist bestrebt, die AGB im Rahmen von Portalerweiterungen und -neuerungen anzupassen und zu verbessern. „GNZ & Bote-Trauerportal“ behält sich entsprechend vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Es gelten daher jeweils die Geschäftsbedingungen, die zur Zeit der konkreten Inanspruchnahme von Leistungen des Dienstes „GNZ & Bote-Trauerportal“ unter der Internetadresse https://trauer.gnz.de (dort unter „AGB“) abrufbar sind.


2. Nutzerpflichten

2.1. Jeder Nutzer

    ist mit der Verwendung der von ihm eingestellten Inhalte im Zusammenhang mit seinem Benutzernamen einverstanden.
    überträgt die für den regulären Betrieb der Dienste erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Rechte zur Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung und Veröffentlichung an den von ihm eingestellten Inhalten.
    erklärt sich damit einverstanden, dass „GNZ & Bote-Trauerportal“ die von ihm (dem Nutzer) eingestellten Inhalte bearbeitet, insbesondere die Formatierung ändert, die Qualität der Darstellung anpasst oder Inhalte verkürzt darstellt.

2.2 Die Nutzer sind verpflichtet,

    keine rechtswidrigen oder die Rechte Dritter verletzende Inhalte zu veröffentlichen.
    keine Inhalte einzustellen, die das geistige Eigentum anderer, das Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte verletzen. Der Nutzer hat die erforderlichen Überprüfungen der Zulässigkeit vorzunehmen.
    erlangte Informationen ausschließlich für private Zwecke zu benutzen,
    E-Mails und andere Nachrichten zur Wahrung des Brief- und Telekommunikationsgeheimnisses vertraulich zu behandeln und diese nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Absenders Dritten zugänglich zu machen.
    niemanden mit Kommunikationsversuchen zu belästigen
    nicht die gleiche Anfrage an mehrere Nutzer gleichzeitig zu versenden (z.B. Kettenbriefe, unaufgeforderten Massensendungen, Spam-E-Mails oder Junk-E-Mails).
    keine Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing) durchzuführen, zu fördern oder zu bewerben.
    E-Mails an Nutzer zu keinem anderen Zweck als der persönlichen Kommunikation zu versenden, auch nicht zum Anpreisen oder Anbieten von Waren oder Dienstleistungen an andere Nutzer (ausgenommen Fälle, in denen dies ausdrücklich von „GNZ & Bote-Trauerportal“ erlaubt wird).
    das Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren oder Verbreiten von generierten Inhalten zu unterlassen. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen.
    keine Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung der „GNZ & Bote-Trauerportal“-Webseite zu verwenden. Davon ausgenommen sind Schnittstellen und Software, die ihm im Rahmen der auf den „GNZ & Bote-Trauerportal“-Webseiten angebotenen Dienste zur Verfügung gestellt werden.
    keine Handlungen vorzunehmen, die die Funktionalität der Plattform beeinträchtigen können.

2.3. Die Nutzer sind im vollen Umfang für die Informationen verantwortlich, die sie auf „GNZ & Bote-Trauerportal“ veröffentlichen.


3. Leistungsangebot

3.1.Der Nutzer verpflichtet sich, „GNZ & Bote-Trauerportal“ nur in einer Weise oder zu einem Zweck zu nutzen, die bzw. der nicht gegen die Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes deutsches Recht verstoßen bzw. verstößt.

3.2. „GNZ & Bote-Trauerportal“ haftet nicht für

    die von Nutzern eingegebenen Informationen.
    von Nutzern getätigte Aussagen.
    die unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Nutzerdaten durch Dritte.
    Angaben und Informationen, welche der Nutzer selbst Dritten zugänglich gemacht hat, und die von diesen missbraucht werden.
    die Pflichtverletzung eines Nutzers gegenüber einem anderen Nutzer aufgrund zwischen beiden etwaig geschlossenen Verträgen.
    den Missbrauch von Informationen durch Nutzer oder Dritte.
    direkte oder indirekte Schäden oder Nachteile, die sich aus der Benutzung des „GNZ & Bote-Trauerportal“ Service ergeben soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von „GNZ & Bote-Trauerportal“ beruhen oder im Falle leichter Fahrlässigkeit Gesundheitsschäden oder eine wesentliche Vertragspflicht, d.h. eine Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, betreffen. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 3.3. „GNZ & Bote-Trauerportal“ ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Inhalt jedweden Textes sowie eingesandter Fotos bzw. Grafikdateien auf Vereinbarkeit mit den allgemeinen Gesetzen oder diesen AGB zu überprüfen und, sofern erforderlich, die jeweiligen Inhalte zu ändern oder zu löschen.

3.4. Soweit der Nutzer eine gesetzes- oder vertragswidrige Benutzung der „GNZ & Bote-Trauerportal“-Webseiten bemerkt, kann er diese mit dem auf den „GNZ & Bote-Trauerportal“-Webseiten bereitgestellten Kontaktformular melden.

3.5. Die von „GNZ & Bote-Trauerportal“ selbst zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden. Für inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch im Einzelfall keine Gewähr übernommen werden. Die Inhalte werden insoweit so zur Verfügung gestellt, wie sie sind. Für eventuelle Druck- bzw. Wiedergabefehler kann keine Haftung übernommen werden.

3.6. Für die Internetseiten Dritter, auf die „GNZ & Bote-Trauerportal“ durch Hyperlinks verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die volle Verantwortung. „GNZ & Bote-Trauerportal“ ist für den Inhalt solcher Seiten nicht verantwortlich. Weiterhin kann auf das Angebot von „GNZ & Bote-Trauerportal“ ohne Wissen der Betreibergesellschaft von anderen Seiten mittels Hyperlinks verwiesen werden. „GNZ & Bote-Trauerportal“ übernimmt keinerlei Verantwortung für Darstellungen, Inhalt oder irgendeine Verbindung zu „GNZ & Bote-Trauerportal“ in Webseiten Dritter.

3.7. Für fremde Inhalte ist „GNZ & Bote-Trauerportal“ nur dann verantwortlich, wenn es von ihnen (d.h. auch von einem rechtswidrigen oder strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es „GNZ & Bote-Trauerportal“ technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. „GNZ & Bote-Trauerportal“ ist nach dem Teledienstgesetz nicht verpflichtet, fremde Inhalte durchgehend zu überprüfen.


4. Freistellung

4.1 Der Nutzer stellt „GNZ & Bote-Trauerportal“ von sämtlichen Ansprüchen frei (einschließlich Schadensersatzansprüchen), die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen „GNZ & Bote-Trauerportal“ aufgrund von durch den Nutzer vorgenommenen Handlungen geltend machen.

4.2. Der Nutzer übernimmt alle aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für die notwendige Rechtsverteidigung, Gerichts- und gesetzliche Anwaltskosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von „GNZ & Bote-Trauerportal“ bleiben unberührt.


5. Verfügbarkeit

5.1. „GNZ & Bote-Trauerportal“ ist bemüht, den Nutzern die Dienstleistungen auf den Plattformen ohne Unterbrechung oder Verzögerungen zur Verfügung zu stellen; dies wird jedoch nicht garantiert. Der Nutzer erkennt an, dass eine Verfügbarkeit zu 100% technisch generell nicht zu gewährleisten ist. „GNZ & Bote-Trauerportal“ behält sich vor, aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen die Dienstleistungen auszusetzen oder zu beschränken.

5.2. Soweit der Zugang auf Grund einer von „GNZ & Bote-Trauerportal“ geplanten Maßnahme zur Wartung, Instandsetzung, Änderung oder Verbesserung der Plattform oder sonstigen auch im Interesse der Nutzer liegenden Gründen vorübergehend beschränkt oder unterbrochen wird, ist „GNZ & Bote-Trauerportal“ bemüht, dies frühzeitig im Voraus durch geeignete Hinweise anzukündigen und derartige Maßnahmen zu niedrig frequentierten Zeiten vorzunehmen.

6. Schlussbestimmungen

6.1. Erfüllungsort ist der Sitz von „GNZ & Bote-Trauerportal“. Alleiniger Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gelnhausen, soweit der Nutzer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Über das Vertragsverhältnis entscheidet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.

6.2. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit „GNZ & Bote-Trauerportal“ abzuschließenden Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform oder per E-Mail erfolgen. Die E-Mail-Adresse von „GNZ & Bote-Trauerportal“ lautet trauer@gnz.de. Die postalische Anschrift sowie die E-Mail-Adresse eines Nutzers sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten im Nutzerkonto des Nutzers von diesem angegeben wurden.


7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.


II Nutzungsrechte für registrierte Nutzer


1. Zusätzliche Nutzungsvertragsbedingungen für registrierte Nutzer

1.1. Registrierte Nutzer akzeptieren diese zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, indem sie vor die Erklärung "Hiermit akzeptiere ich die AGB und die Datenschutzbestimmungen" ein Häkchen setzen.

1.2. Der registrierte Nutzer willigt ein, über Änderungen der AGB nur auf elektronischem Wege, d.h. durch eine Veröffentlichung auf der „GNZ & Bote-Trauerportal“- Webseite und per E-Mail, informiert zu werden. Zu dieser Information verwendet „GNZ & Bote-Trauerportal“ die vom Nutzer im Profil eingetragene Email Adresse. Es obliegt dem Nutzer, die Erreichbarkeit dieser Adresse sicherzustellen. Der Nutzer erhält die Möglichkeit, im Falle einer Änderung der AGB innerhalb von zehn (10) Werktagen zu widersprechen. Die geänderte Fassung der AGB wird nach Ablauf der Widerspruchsfrist Bestandteil der vertraglich vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle des Widerspruches kann „GNZ & Bote-Trauerportal“ den Nutzungsvertrag kündigen.

1.3. „GNZ & Bote-Trauerportal“ stellt registrierten Nutzern einen persönlichen Zugang (Konto) zu den bereitgehaltenen Diensten zur Verfügung. Dieser ist durch ein Zugangskontrollsystem (E-Mail-Adresse und Passwort) vor dem Zugriff durch Unbefugte gesichert. Über das Zugangskontrollsystem erhält der Nutzer auch Zugang zu seinem persönlichen Profil, das unter anderem persönliche Daten wie Name, Adresse, Kontaktdaten, Passwort und Geburtsdatum des Nutzers enthält.


2. Pflichten registrierter Nutzer

2.1. Jeder Nutzer

    darf nur ein Nutzerkonto anlegen und versichert mit seiner Anmeldung, dass er bislang noch nicht Mitglied bei „GNZ & Bote-Trauerportal“ ist.
    muss mindestens 18 Jahre alt sein
    darf die Anmeldung nicht auf Dritte übertragen
    erklärt mit der Absendung der Registrierungsanmeldung seine Einwilligung in die Nutzung aller von ihm eingestellten Inhalte durch „GNZ & Bote-Trauerportal“ und dessen Nutzergemeinschaft.

2.2 Jeder registrierte Nutzer verpflichtet sich

    ausschließlich der Wahrheit entsprechende Angaben in seinen Profilen zu machen.
    Namen, Telefon-, Faxnummern, Wohn- und E-Mail-Adressen und/oder URLs anderer Nutzer vertraulich zu behandeln und diese nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Absenders Dritten zugänglich zu machen. Die Weiterleitung jeglicher Daten an Nicht-Nutzer ist ebenfalls untersagt.
    sein Passwort geheim zu halten. „GNZ & Bote-Trauerportal“ wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben. „GNZ & Bote-Trauerportal“ wird den Nutzer zu keinem Zeitpunkt nach dem Passwort fragen.
    bei Verlust der Zugangsdaten und des persönlichen Kennwortes bzw. die Kenntnis Dritter „GNZ & Bote-Trauerportal“ unverzüglich zu informieren. Die Zugangsdaten werden dann gesperrt und der Nutzer erhält neue Zugangsdaten.


3. Zusätzliches Leistungsangebot

3.1. GNZ & Bote-Trauerportal ermöglicht registrierten Nutzern das Anlegen von Gedenkseiten im Internet sowie das Einstellen von Inhalten auf von anderen Nutzern bereits angelegte Gedenkseiten.

3.2. Beim Anlegen von Gedenkseiten entstehen zum Teil Kosten für den Zugang für einen definierten Zeitraum. Vor der jeweiligen Nutzung der kostenpflichtigen Dienste werden die Nutzer darauf hingewiesen, dass diese Dienste kostenpflichtig sind und welche Gebühren anfallen.

3.3. Leistungen und Entgelte sind auf den „GNZ & Bote-Trauerportal“- Webseiten im Bereich „Gedenkseiten“ geregelt. Die dort genannten Preise sind bindend. Die Entgelte für sind mit Rechnungsstellung für die gesamte Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Hierfür stehen dem Nutzer die dort genannten Zahlungsverfahren zur Verfügung. Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden, trägt der Nutzer alle daraus entstehenden Kosten. Dies gilt insbesondere für Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren, in dem Umfang, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. “GNZ & Bote-Trauerportal“ übermittelt den Nutzern die Rechnungen über die Entgelte per E-Mail.

3.4. Der Vertrag über die Nutzung der Leistungen von „GNZ & Bote-Trauerportal“ beginnt mit der Freischaltung des Zugangs des Nutzers. Der Nutzungsvertrag endet mit dem Ablauf des gebuchten Nutzungszeitraums. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Zugangsfreischaltung.

3.5. „GNZ & Bote-Trauerportal“ behält sich vor, die Plattformen und Dienste jederzeit zu ändern – sowohl inhaltlich, als auch vom Aufbau und vom Umfang. „GNZ & Bote-Trauerportal“ bemüht sich, dem Nutzer jederzeit einen optimalen Service anzubieten und Verbesserungen in den Dienst einzupflegen.

3.6. „GNZ & Bote-Trauerportal“ hat das jederzeitige Recht, einen Nutzer ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung vom Service auszuschließen und seine Daten vollständig zu löschen. Die berechtigten Interessen des Nutzers werden dabei berücksichtigt. Eine Sperrung von Nutzern oder Beschränkung kommt insbesondere in Betracht, wenn ein Nutzer

    gegen diese AGB verstößt
    diffamierende, rassistische, pornographische, geschlechterfeindliche, Gewalt verherrlichende oder rechtswidrige Inhalte einstellt
    für Vereinigungen oder Gemeinschaften – oder deren Methoden oder Aktivitäten – wirbt, die von Sicherheits- oder Jugendschutzbehörden beobachtet werden
    falsche Angaben gemacht hat oder aufrecht erhält
    Leistungen des „GNZ & Bote-Trauerportal“- Dienstes missbraucht
    von der Nutzergemeinschaft in erheblicher Zahl als anstößig empfunden wird.
    ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

3.7. „GNZ & Bote-Trauerportal“ stellt nur die technische Vorrichtung bereit, die generell einen Informationsaustausch und die Kontaktaufnahme zwischen Nutzern ermöglicht. „GNZ & Bote-Trauerportal“ beteiligt sich nicht an der Kommunikation der Nutzer untereinander. Im Zusammenhang mit der Kommunikation der Nutzer und eventueller Geschäftsabschlüsse ist „GNZ & Bote-Trauerportal“ nicht unmittelbar beteiligt und wird nicht Vertragspartner. Auch die Erfüllung von geschlossenen Verträgen erfolgt ausschließlich zwischen den Nutzern.

3.8. „GNZ & Bote-Trauerportal“ bietet die Dienste seiner Plattform ausschließlich für private Zwecke an. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht erlaubt.

3.9. Die Angaben von Internetnutzern können von Seiten des Betreibers nur sehr begrenzt auf Echtheit überprüft werden. „GNZ & Bote-Trauerportal“ kann nicht gewährleisten, dass die Nutzerdaten vollständig und korrekt sind. Jeder Nutzer hat sich ggf. selbst von der Identität und der Echtheit der Angaben eines anderen Nutzers zu überzeugen. „GNZ & Bote-Trauerportal“ prüft Nutzerdaten lediglich auf Plausibilität.

3.10. Partnerangebote sind, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, nur für von „GNZ & Bote-Trauerportal“ frei definierbare Gruppen von Mitgliedern. „GNZ & Bote-Trauerportal“ wird bei den mit den Partnern geschlossenen Verträgen nur als Vermittler tätig. Es gelten die jeweiligen AGB und Datenschutzerklärungen der Partnerunternehmen, die selbst die komplette Buchungsabwicklung durchführen und auch Vertrags- und Ansprechpartner der Nutzer sind.


4. Widerrufsbelehrung

4.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.


Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Druck- und Pressehaus Naumann GmbH & Co. KG, Gutenbergstr. 1, 63571 Gelnhausen, Tel.: 06051/833-248, Fax: 06051/833-255, E-Mail: trauer@gnz.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefon, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

4.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Muster-Widerrufsformular


(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)


    An
    Druck- und Pressehaus Naumann GmbH & Co. KG, Gutenbergstr. 1, 63571 Gelnhausen, Fax: 06051/833-255, E-Mail: trauer@gnz.de:

 


    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) der von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)


______________________________________________________________

 

    Bestellt am (*)/erhalten am (*)


______________________________________________________________

 

    Name des/der Verbraucher(s)


______________________________________________________________

 

    Anschrift des/der Verbraucher(s)


______________________________________________________________


______________________________________________________________

 

    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


______________________________________________________________

 

    Datum


______________________________________________________________


(*) Unzutreffendes streichen.

Ende der Widerrufsbelehrung

5. Kündigung und Verlängerung der Mitgliedschaft

5.1. Der Nutzer und „GNZ & Bote-Trauerportal“ haben jederzeit das Recht, die zeitlich unbefristete unentgeltliche Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

5.1.1. Nutzerseitig erfolgt die Kündigung per E- Mail an trauer@gnz.de oder über das auf den „GNZ & Bote-Trauerportal“- Webseiten bereitgestellte Kontaktformular. Bei der Kündigung sind der Benutzername und eine auf den „GNZ & Bote-Trauerportal“- Webseiten registrierte E-Mail-Adresse des Nutzers anzugeben.

5.1.2. Nach Beendigung des Vertrages werden auf Wunsch sämtliche Daten des Kunden von „GNZ & Bote-Trauerportal“ gelöscht.

5.1.3. „GNZ & Bote-Trauerportal“ teilt eine Kündigung in Textform per Email mit.

5.1.4. Die Interessen des Nutzers werden im Fall der Kündigung berücksichtigt.

5.1.5. Die Kündigung des Nutzungsvertrages durch „GNZ & Bote-Trauerportal“ schließt nicht die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Nutzer aus.

5.2. Beide Parteien haben jederzeit das Recht, die kostenpflichtige Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zehn (10) Werktagen zum Ablauf des gebuchten Mindestnutzungszeitraums oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums zu kündigen.

5.2.1. Nutzerseitig erfolgt die Kündigung per E- Mail an trauer@gnz.de oder über das auf den „GNZ & Bote-Trauerportal“- Webseiten von jeder Seite aus erreichbare Kontaktformular. Bei der Kündigung sind der Benutzername, das Passwort und eine auf den „GNZ & Bote-Trauerportal“- Webseiten registrierte E-Mail-Adresse des Nutzers anzugeben.

5.2.2. Nach der Kündigung der Premium-Mitgliedschaft durch den Nutzer bleibt dem Nutzer die unentgeltliche Mitgliedschaft bis zu ihrer Beendigung erhalten. Auf Wunsch des Nutzers werden sämtliche Daten des Nutzers von „GNZ & Bote-Trauerportal“ gelöscht.

5.2.3. „GNZ & Bote-Trauerportal“ teilt eine Kündigung in Textform per Email mit.

5.2.4. Beide Parteien haben das Recht, aus wichtigen Gründen fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für „GNZ & Bote-Trauerportal“ liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für „GNZ & Bote-Trauerportal“ nicht zumutbar ist.

5.2.5. Der Anspruch des Nutzers auf Rückzahlung bereits im Voraus gezahlter Entgelte ist auch dann ausgeschlossen, wenn „GNZ & Bote-Trauerportal“ den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt bzw. den Zugang des Nutzers sperrt – aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Nutzers liegen.

5.2.6. Wenn ein Nutzer eines kostenpflichtigen Dienstes seine Registrierung abmeldet, bleibt hiervon das Vertragsverhältnis unberührt.

5.3. Die Buchung kostenpflichtiger Leistungen verlängert sich automatisch um die gewählte Laufzeit des Zugangs (in keinem Fall jeweils mehr als ein Jahr), wenn der Nutzer seinen Vertrag nicht zehn (10) Werktage vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Der Nutzer wird mit Erhalt der Bezahlungsbestätigung bei erstmaliger Bestellung darüber informiert, bis zu welchem Tag der Vertrag zunächst läuft und um welche Dauer die Laufzeit verlängert wird, wenn er nicht rechtzeitig kündigt.

5.4. Unwesentliche Beeinträchtigungen des Dienstes berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Eine unwesentliche Beeinträchtigung für einen kostenpflichtigen Dienst liegt vor, wenn der Zeitraum, in dem der Nutzer diesen kostenpflichtigen Dienst nicht in Anspruch nehmen kann, zwei (2) zusammenhängende Tage nicht überschreitet und im Jahresmittel eine Verfügbarkeit von 98% gewährleistet ist.

5.5. Eine wesentliche Beeinträchtigung des Dienstes für einen kostenpflichtigen Dienst liegt dann vor, wenn der Zeitraum, in dem der Nutzer diesen kostenpflichtigen Dienst nicht in Anspruch nehmen kann, zwei (2) zusammenhängende Tage überschreitet. In diesem Fall verlängert sich die Premium- Mitgliedschaft über den gebuchten Zeitraum hinaus um den jeweiligen Zeitraum der Beeinträchtigung, ohne dass dem Mitglied dadurch Kosten entstehen.

5.6. Der Kundendienst von "GNZ & Bote-Trauerportal" ist an allen Werktagen unter trauer@gnz.de zu erreichen.


6. Rechte an Inhalten

6.1. Das Kopieren, Herunterladen, Verbreiten und Vertreiben sowie Speichern von Inhalten der „GNZ & Bote-Trauerportal“- Webseiten (z.B. zur Verwendung der Inhalte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen) ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von „GNZ & Bote-Trauerportal“ nicht gestattet.

6.2. Die Nutzung sämtlicher Programme und der darin enthaltenen Inhalte, Materialien sowie Marken und Handelsnamen ist ausschließlich zu den in diesen Geschäftsbedingungen genannten Zwecken zulässig. Eine Vervielfältigung der Programme, Leistungen, Verfahren, Software etc. ist unabhängig vom jeweiligen Zweck unzulässig.


7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

Gelnhausen, den 01.11.2022 und gültig ab 01.11.2022

Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie unter dem Menüpunkt "Datenschutz".

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen in Zeitungen / Zeitschriften und Online

  1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden in einer Druckschrift.
  2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und wird veröffentlicht.
  3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber befugt, innerhalb der in Nummer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
  4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht oder wenn der Auftraggeber im Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm vorbehaltenes oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu den neuen Preisen bis zur Einreichung des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes fortsetzt.
  5. Bei der Erreichung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
  6. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet. Platzierungsvorschriften haben nur Gültigkeit, wenn diese vom Verlag schriftlich bestätigt wurden.
  7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens zwei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von dem Verlag deutlich kenntlich gemacht.
  8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  9. Streuverluste des Anzeigenblattes und der Beilagen bis ca. 10 % berechtigen zu keinerlei Abzügen. Ebenso wird Schadensersatz ausgeschlossen. Die Zusteller sind angewiesen, die Verteilung am Erscheinungstag vorzunehmen. Der Verlag übernimmt hierfür jedoch keine Haftung. Beilagen/Prospekte über dem Endformat 235 mm x 305 mm können nur als Mitverteilung vertrieben werden.
  10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige, soweit dies im Rahmen der Vorlage möglich ist.
  11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung.
  12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Die Kosten hierfür können im Einzelfall mit bis zu 60,– € in Rechnung gestellt werden. Druckreife Vorlagen der in Auftrag gegebenen Anzeigen für den Kunden werden pro Stück mit 15 % (Agentur-Vermittlung) des Auftragswerts in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Korrekturabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Alle im Verlag Druck- und Pressehaus Naumann GmbH & Co. KG erstellten Anzeigen und gestalteten Objekte unterliegen dem Copyright. Weitergabe an Dritte nur nach schriftlicher Genehmigung.
  13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckshöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
  14. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlungen leistet, werden Rechnung und Belege sofort, spätestens aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeigen übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Bei Bankeinzug im SEPA-Verfahren erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Frist der Versendung der Vorabankündigung (sog. Prenotification), durch welche mitgeteilt wird, dass der genannte Rechnungsbetrag von dem angegebenen Kundenkonto abgebucht wird, kürzer als fünf Tage ist.
  15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 v. H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
  16. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen, wird mindestens ein Kopfbeleg oder eine vollständige Belegnummer geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.
  17. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Drucke und Zeichnungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
  18. Aus einer Auflagenminderung kann nur dann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittliche Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird, und zwar um 15 v. H. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
  19. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
  20. Anzeigenvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
  21. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages, auch für das Mahnwesen sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
  22. Die neue Rechtschreibung wird „fließend” vom konservativen Ursprung in die reformierte Schreibweise schrittweise umgesetzt. Keine der jeweiligen zugelassenen Schreibweisen berechtigt zu Abzügen.
  23. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Anzeigen auch online in elektronischen Medien verbreitet werden können.
  24. Für Anzeigen, die wir gestalten, berechnen wir folgende Pauschalen: bis 600 mm 25,00 €, bis 1200 mm 47,50 € und über 1200 mm 79,50 €, jeweils zzgl. MwSt. Diese fallen ebenfalls an, wenn die Anzeige vor Erscheinen storniert wird. Bei Abholungen von Beilagen bis 10.000 St./ max. 20 g berechnen wir 1,25 € / km zzgl. MwSt.
  25. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Übersendung elektronischer Rechnungen per E-Mail einverstanden.

 

Zusätzliche Geschäftsbedingungen der Verlage

  1. Werbungsmittler und Werbeagenten sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an diese Preisliste zu halten. Die von dem Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an den Auftraggeber weitergegeben werden.
  2. Für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen und für nicht ausgeführte Beilagenaufträge wird kein Schadensersatz geleistet. Dies gilt auch bei Nichterscheinen der Zeitung in Fällen höherer Gewalt oder bei Streik und Aussperrung.
  3. Kombinierte Beilagen von einem oder mehreren Auftraggebern werden nicht angenommen.
  4. Aus Orten des Verbreitungsgebietes des Verlages werden Anzeigen- und Beilagenaufträge nur von dem Verlag unmittelbar selbst angenommen. Das gilt auch für auswärtige Auftraggeber bei deren Werbung für im Verbreitungsgebiet ansässige Filialbetriebe, Zweigniederlassungen und Handelsketten.
  5. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.